Dreispitz 3 in Fellingshausen: Danke an die Untere Naturschutzbehörde für ihren Einspruch!

Der vorgestellte Entwurf scheint mir nach der Devise gestaltet zu sein „Quadratisch, praktisch, gut“ . Aber ein Haus ist keine Schokoladentafel, obwohl ein quadratischer Grundriss natürlich Baumaterial sparten hilft. Mich erinnern die Entwürfe an Mini-Logistikzentren, gestapelt werden Menschen.
Die Entwürfe gehören zwar nicht zum „Brutalismus“; aber „Bauhaus“ sind sie auch nicht. Die Bauhaus-Menschen arbeiteten mit den besten Gartenarchitekten ihrer Zeit zusammen. Heute wissen vermutlich viele Architekten gar nicht, dass es Landschafts- und Gartenarchitekten gibt. Die Heizung lassen Sie doch auch nicht vom Dachdecker installieren. Also sollte man auch beim Bauen die Hilfe und das Wissen der Fachkolleg*innen nutzen!
Es gibt ja auch in unserer Zeit noch gute Baukonzepte. Ich weiß nicht, wie Architekturbüros ausgewählt werden. Nur danach, dass sie billig sind? Aber ein Wohnviertel zu schaffen, ist mehr als ein Dach über den Kopf mit regendichten Wänden zu errichten. Die Gemeindevertretung ist gut beraten, wenn sie den sozialen Aspekt des Wohnens nicht nur in Quadratmeterpreisen berechnet. Die Gestaltung der Hausfassaden, eventuell mit Begrünung, kleine Nischen, großzügige, grundstücksübergreifende Gartenplanung, ein kleiner zentraler Platz etc.

Foto: Harald Kienholz

Renaturierungsmaßnahme in Fellingshausen abgeschlossen

Regenrückhaltebecken Dreispitz
Ergebnis der Trockenlegung des Zuweges zum Rückhaltebecken
Über den Winter aufgetretene Abrutschungen
Einlauf Richtung Kehlbach
Einlauf in den Kehlbach
kleines Retentionsbecken unterhalb des Festplatzes
Der Zuweg zum Regenrückhaltebecken (oben links)
großes Retentionsbecken gegenüber dem Festplatz
Fertig umzäumtes Retentionsbecken

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 24. Mai 2022 teilte Frau Ortmann auf Anfrage mit, dass die als Ausgleichsmaßnahme zum Baugebiet Dreispitz vorgesehene Renaturierungsmaßnahmen am Graben zwischen dem Rückhaltebecken Dreispitz und dem Kehlbach sowie die Errichtung eines Retentionsbeckens im Nachgang der Regenentlastungsanlage B14 im Bereich des Festplatzes Fellingshausen nun hergestellt und die Baumaßnahme bis auf Nacharbeiten abgeschlossen sei.

siehe dazu auch unseren ausführlichen Artikel mit Plänen vom Sept. 2021

Fotos: LIndemann

Ortsbeiratssitzung – keine Bürgerversammlung

Mehrzweckhalle Fellingshausen, 11. April 2022

Der Ortsbeirat hatte eingeladen, die Bürgerinnen und Bürger über die Bebauung im neuen Baugebiet Dreitspitz III – Erweiterung West zu informieren. Das Interesse war groß; der Saal war, wie man auf dem Foto sieht, vollauf belegt – jedenfalls reichte die vorhandene Bestuhlung nicht, um alle Interessierten mit einer Sitzgelegenheit zu versorgen.

Bevor es aber losgehen konnte, wurden von Seiten der Gemeindevertreter (Bürgermeisterin Patricia Ortmann und der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Elke Lepper) rechtliche Aspekte aufgeworfen, da zu einer Bürgerversammlung die Vorsitzende der Gemeindevertretung hätte einladen müssen.
Trotz gefülltem Saal war jedoch vom Ortsbeirat bewusst zu keiner Bürgerversammlung im rechtlichen Sinne eingeladen worden, da es sich bei dem Thema um eine vorwiegend Fellingshäuser Angelegenheit handelt.
Stattdessen sollte die Angelegenheit im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung abgehandelt werden.
Formal wurde jedoch eingewendet, dass – obwohl die Ortsbeiratssitzungen öffentlich sind – die Bürger/innen dabei kein Rederecht haben. Dieser Umstand wird üblicherweise dadurch geheilt, dass die Sitzung unterbrochen und für Fragen oder Redebeiträge aus der Bevölkerung das Rederecht erteilt wird.
So war es vom Ortsbeirat geplant, um auch ein Feedback aus der Bevölkerung zu diesem für alle relevanten Veränderungen im Ort zu bekommen … und so wurde es schließlich – rechtlich wasserfest – auch gemacht.
Aber auch ein weiterer Umstand bereitete den offiziellen Vertretern der Gemeinde Sorge: wir vom Ortsbeirat hatten den Bausachverständigen Harald Kienholz als fachkundigen Ortsansässigen gebeten, die Entwicklungen und Veränderungen am Ortsrand vorzustellen. Da er jedoch Mitglied des Gemeindevorstandes ist und nur die Bürgermeisterin dieses Gremium offiziell nach außen vertreten darf, wurde ihm in seiner Funktion wegen des rechtlichen Rollenkonflikt als Gemeindevertreter untersagt, die von ihm als Bürger vorbereitete Präsentation mit den eigenen Zeichnungen zum Ortsbild und den Auswirkungen, z.B. vom Schattenwurf in realistischen Auswirkungen, zu präsentieren. Dies könne er lediglich im Rahmen einer privaten Veranstaltung zeigen. Nach diesen Klarstellungen konnte es losgehen.

Frau Ortmann stellte dann die Pläne der Firma Weimer, mit der die Gemeinde bereits in der letzten Legislaturperiode
– nach Ausschreibung und Vorgaben der Gemeinde – einen baurechtlichen Vertrag zur Entwicklung des Baugebietes abgeschlossen hat, vor.
Auf dem Bild lässt sich die Ausdehnung des Baugebietes oberhalb und unterhalb der Kreisstraße von Fellingshausen (Die Beu) nach Bieber (Neue Wegscheide) K353 erkennen.
Dabei sind oberhalb der Bau von Ein- und Reihenhäusern vorgesehen sowie ein Spielplatz und eine Mehrfamilienhaus, in dem für die hiesigen Vereine Räumlichkeiten entstehen sollen.
Neben Stichstraßen wird es zwei Straßenverbindungen in das bisherige Baugebiet Dreispitz geben. Der Hauptverkehrsfluss wird jedoch vermutlich über die K353 erfolgen, an der noch Bürgersteige errichtet werden und eine Querungshilfe für Fußgänger entstehen soll.
Unterhalb der K353 sind Mehrfamilienhäuser zwei- und dreigeschossig + Staffelgeschoss und Flachdach vorgesehen, da barrierefreie, altengerechte Wohnungen dringend gebraucht würden. Darunter wird es voraussichtlich ein Parkgeschoss geben. Die Bauhöhen dieser Häuser, neben der bisherigen eingeschossigen Bebauung mit Flachdach, wird 11 m bzw. 14 m sein, bezogen auf das Straßenniveau,

In der Sitzungsunterbrechung stellte sich Frau Ortmann den Fragen der Bürger/innen und beantwortete sie sehr sachkompetent – wobei auch klar wurde, dass sie als Chefin der Verwaltung das abzuarbeiten habe, wozu sie von den Gemeindevertreter/innen beauftragt wurde. Wenn die Vorstellungen der Bürger sich heute nicht mehr mit den Beschlüssen früherer Parlamentarier decken, so dürften diese Einwände gerne in der Zeit der Offenlegung der Pläne eingewendet werden.
Durch den Bebauungsplan legt die Gemeinde fest, wie Grundstücke bebaut und in baurechtlicher Sicht genutzt werden dürfen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt in einem verbindlich geregelten Verfahren. Bei diesem Verfahren ist auch die Beteiligung der Bürger vorgesehen. Das bedeutet: Ist ein Bürger mit den Plänen der Stadt oder Gemeinde nicht einverstanden, kann er dem Bebauungsplan widersprechen. Muster – Einspruch Bebauungsplan

Bedenken und Fragen wurden z.B. zum nicht mehr vorgesehenen Grünweg, einem erwarteten Hundeklo, zwischen altem und neuem Baugebiet geäußert, die eine früher von Seiten der Gemeinde versprochene Pflegemöglichkeit der Hecken – ohne Betreten des Nachbargrundstückes – ermöglichen würde.
Großes Thema war das – aus Bürgersicht – fehlende Verkehrskonzept und die zu erwartende Belastung durch ca. 1000 Fahrzeuge mehr, die durch die Straßen geleitet werden müssen. Dabei führt der kürzeste Weg über den Hohlgarten zur Rodheimer Straße Richtung Gießen. Der Hohlgarten wurde ursprünglich jedoch als Anliegerstraße gebaut und von den Anliegern zu 90 % finanziert. Für Schwerlastverkehr ist die Straße nicht ausgelegt. Die Beu ist relativ schmal und schon jetzt sind die oft betagten Häuser durch die Erschütterungen der LKWs immer wieder beschädigt.
Das macht den Anwohnern verständlicherweise Sorgen; ebenso wie eine weitere Verkehrszunahme, wenn die Pflegeeinrichtung am Keltentor gebaut und betrieben wird.
Sorgen machen sich die Nachbarn auch über die baulichen Veränderungen durch die Mehrfamilienhäuser, die das Ortsbild verändern und wahrscheinlich auch durch Schattenwurf Beeinträchtigungen für sie bedeuten könnten.
In einem Beitrag wurde auch die Sorge um die Wasserversorgung geäußert, die Frau Ortmann jedoch mit entsprechenden planerischen Voruntersuchungen und Plänen, z.B. auch zur Stromversorgung etc., entkräftete.

Im Anschluss wurde die Sitzung des Ortsbeirates fortgesetzt und ein nachgetragener TOP 4 behandelt: Antrag der Burschen- und Mädchenschaft Fellingshäuser Füchse auf Zuschuss von 1.000 € zum für Anfang Juli geplanten Sonnwendfest, das nach 2jähriger Unterbrechung nun wieder – mit Umzug durch das Dorf – stattfinden soll.
Ursprünglich war das Ortsbudget nicht für derartige Unterstützungen, sondern für kleinere Reparaturen im Ort vorgesehen; da aber auch das Marktteam mit Sitzgelegenheiten für die so wichtigen Begegnungen im Fellingshäuser Marktcaffè unterstützt wurde, war Frau Ortmann schnell bereit, für einen Zuschuss nach Töpfen im Gemeindehaushalt zu suchen, die die von der Jugend organisierte Feierlichkeit unterstützen.

Fotos: Lindemann

Wie es weiterging lesen Sie auf der Seite der Vereinsgemeinschaft Fellingshausen (vg-fellingshausen.de) – auch die Visualisierungen zur geplanten Bebauung und zum Verkehrsgutachten.

Vertrag zu Dreispitz III abgeschlossen

Auf dem Bild von links Bürgermeisterin Ortmann, Herr Martin Bender als Geschäftsführer der Weimer Bau GmbH, Erster Beigenordneter Peter Kleiner und Herr Notar Mario Peter.

Am 22. 12. 2020 wurde der Erschließungsvertrag Dreispitz 3 notariell mit der Firma Weimer abgeschlossen. Der Hauptvertrag umfasst allein 34 Seiten und wird begleitet von mehr als 8 Anlagen zu dem Vertrag.
Es wird derzeit damit gerechnet, dass die Bebauung der Grundstücke frühestens Ende 2022 möglich ist.


Das Neubaugebiet „Dreispitz III“

Das Plangebiet am westliche Ortsrand von Fellingshausen umfasst ca. 4 ha, wovon im nördlichen Teil oberhalb der Kreisstraße K 353 ca. 2,8 ha und südlich ca. 1,2 ha erschlossen werden.
Insgesamt sollen im Plangebiet rund 50 neue Bauplätze geschaffen werden. Vorgesehen ist der Bau von überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern, von Doppel- und Reihenhäusern sowie von Mehrfamilien-häusern mit Geschosswohnungen.

Bei der Vergabe der Baugrundstücke wird die Firma Weimer Bau zunächst auf die Warteliste der Gemeinde Biebertal zurückgreifen.

Quelle: Biebertal.de